Inklusion am Berufskolleg Kleve
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung im Schulalltag oder bei Leistungsnachweisen beeinträchtigt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachteilsausgleich beantragen. Wir bieten Hilfen bei der Prüfung und Beantragung dieser Nachteilsausgleiche.
Warum gibt es einen NTA?
Ein Nachteilsausgleich dient dazu, bestehende Benachteiligungen auszugleichen und allen Lernenden einen gleichberechtigten Zugang zu Unterrichtsinhalten sowie zur Schulgemeinschaft zu ermöglichen. Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Leistungen zeigen, gemeinsam lernen und aktiv am Schulleben teilnehmen können – im Sinne der Chancengleichheit für alle.
Wer kann einen NTA beantragen?
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist möglich, wenn folgenden Beeinträchtigungen vorliegen:
- längerfristige chronische Erkrankungen
- akute Erkrankungen (z. B. Krebserkrankungen und deren Behandlungsfolgen, Unfallfolgen usw.)
- angeborene Erkrankungen, die das Lernverhalten beeinflussen
- fortgeführter sonderpädagogischer Förderbedarf (z. B. im Bereich Sehen, Hören, Kommunikation)
- körperlich-motorische Beeinträchtigungen (ASS)
Bitte reichen Sie entsprechende ärztliche Nachweise ein.
Um zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben, wenden Sie sich bitte an unser Inklusions-Team.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start am Berufskolleg!


