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Hausordnung Goch (22 KB)

(Stand: März 2012)

Hausordnung Goch

H A U S O R D N U N G          Stand: August 2010
Schulort Goch

1. Unterrichtszeiten

Vormittags                                      Nachmittags
1. Stunde 08:00 bis 08:45 Uhr     7. Stunde 13:10 bis 13:55 Uhr
2. Stunde 08:45 bis 09:30 Uhr     8. Stunde 13:55 bis 14:40 Uhr
3. Stunde 09:50 bis 10:35 Uhr     9. Stunde 14:55 bis 15:40 Uhr
4. Stunde 10:35 bis 11:20 Uhr   10. Stunde 15:40 bis 16:25 Uhr
5. Stunde 11:30 bis 12:15 Uhr   11. Stunde 16:30 bis 17:15 Uhr
6. Stunde 12:15 bis 13:00 Uhr   12. Stunde 17:15 bis 18:00 Uhr

Die Unterrichtszeiten sind konsequent einzuhalten.
Schülerinnen und Schüler werden nur dann maximal 10 Minuten früher aus dem Unterricht entlassen, wenn zwischen planmäßigem Unterrichtsschluss und Ankunft in der Wohnung mehr als 90 Minuten vergehen. Diese Regelung gilt erst bei Unterrichtsende nach der 6. Stunde. Bei früherem Unterrichtsende ist eine vorzeitige Entlassung nicht möglich.
Schülerinnen und Schüler, die aus obigem Grund den Unterricht vorzeitig verlassen, werden namentlichim Klassenbuch vermerkt, sie haben den versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten.

2. Fahrzeugunterbringung

PKW sind auf den Parkplätzen an der Mühlenstraße (P 1) und Arnold-Janßen-Straße (P 2) abzustellen.

Der Parkplatz auf dem Schulgelände ist für Lehrer, Anlieferer und Gäste freizuhalten.

Fahrräder, Mopeds und Motorräder sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auf dem Schulgeländeabzustellen und abzuschließen. Anschließend ist die Abstellfläche umgehend zu verlassen.

3. Garderobe

Der Schulträger haftet für Sachschäden, eingebrachte und abhandengekommene oder beschädigteGegenstände nur, wenn der Schaden ausschließlich auf ein Verschulden der Schule oderdes Schulträgers zurückzuführen ist und der Schaden innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisgeltend gemacht wird.

4. Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

Die Schülerinnen und Schüler halten sich vor und nach dem Unterricht und in den Pausen auf dem Schulhof auf. Der Aufenthalt ist außerdem in der Eingangshalle und dem Aufenthaltsraum (Kiosk) sowie im Erdgeschoss auf der Fläche vor Raum 0.01 und dem Flur bis zum Kiosk sowie in der Eingangshalle vor Raum 1.15 (Eingang Jakobstraße) gestattet.
Die Klassenräume werden während der Pause abgeschlossen.

Das Verlassen des Schulgeländes vor dem Unterrichtund während der Pausen oder während des Unterrichts geschieht auf eigene Gefahr (kein Versicherungsschutz!). Ein Aufenthalt auf dem Zweirad-Abstellplatz ist untersagt.

5. Haftung

Gebäude und Einrichtung sind mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Schülerinnen undSchüler haften im Falle von Beschädigungen für fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln.

6. Toiletten

Bitte achten Sie mit auf die Sauberkeit der für Schülerinnen und Schüler getrennt zu benutzendenToiletten.

7. Suchtmittel (Zigaretten, Alkohol, Cannabisprodukte etc.)

Auf dem gesamten Schulgelände besteht absolutes Rauchverbot! Der Konsum von Drogen wie Alkohol oder Cannabisprodukte etc. ist auf dem gesamten Schulgeländeverboten. Schüler/innen unter erkennbarem Drogeneinfluss können aus dem Unterrichtausgeschlossen werden.

Der Handel mit Drogen (auch in kleinen Mengen!) ist grundsätzlich untersagt und wird mit Schulverweisgeahndet. Außerdem ist die strafrechtliche Verfolgung zu erwarten.

8. Abfälle

Papier, Verpackungen, Getränkedosen und Obstabfälle gehören sortiert in die Müllbehälter und nicht auf den Boden, auf oder unter den Tisch.

9. Klassenraum

Im Unterricht wird nicht gegessen oder getrunken. Die Nutzung von Handys, MP3-Playern o. ä. während des Unterrichts und während Leistungsüberprüfungen ist verboten.

Bilder, Poster, Collagen u. ä. dürfen nur mit Zustimmung Ihres Lehrers an den Klassenwändenbefestigt werden. Sie sind spätestens am Ende jedes Schuljahres zu entfernen.

10. Verwaltung

Das Schulbüro befindet sich im 1. Stock und steht allen Schülern für Auskünfte in der Zeit von 07:45 bis 13:30 Uhr zur Verfügung.

11. Telefongespräche

Für Telefongespräche stehen ein Kartenfernsprecher an der Mühlenstraße/ Richtung Markt (engl. Telefonzelle) sowie zwei Kartenfernsprecher auf dem Marktplatz zur Verfügung. Nur inAusnahmefällen kann der Fernsprecher im Sekretariat benutzt werden.

12. Feueralarm

Bei Feueralarm verhalten Sie sich bitte folgendermaßen:

  • Verlassen Sie auf Anweisung Ihres Lehrers zügig den Klassenraum auf dem Ihnen bekanntgegebenen Fluchtweg.
  • Treffen Sie sich mit Ihren Klassenkameraden am vereinbarten Ort im Freien und prüfenSie, ob eventuell jemand fehlt; falls dies der Fall ist, unterrichten Sie umgehend Ihren Lehrer.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Feuerwehr und anderer Ordnungskräfte.

 

Reder (Schulleiter)
Budde (Stv. Schulleiter)